Krankenversicherung in Dänemark
Krankenversicherung in Dänemark: Jeder ist über seine Steuer automatisch versichert
In Dänemark ist die öffentliche Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung bereits in der Steuer enthalten. So bekommt man in Dänemark „mehr“ für seine Steuern als in Deutschland. Die vergleichsweise hohen Steuern in Dänemark sind somit tatsächlich gar nicht mehr so hoch wie auf dem ersten Blick.
Mit der Steuer bezahlt: Jeder ist in Dänemark automatisch krankenversichert
Jeder, der in Dänemark lebt und arbeitet ist automatisch von der allgemeinen dänischen Krankenversicherung gedeckt. Sie ist für jeden Pflicht und wird automatisch als Teil der Steuer abgerechnet. Das ist fair für alle. Denn wer wenig verdient, der zahlt auch wenig. Wer viel verdient zahlt mit seiner vergleichweise höheren Steuer auch einen größeren Teil für die Krankenkasse. Wie hoch genau dabei der Krankenkassenbeitrag in Dänemark ist, kann niemand so genau sagen. Er wird nicht seperat angezeigt sonder ist „einfach“ Teil vom Paket. Die Einkommenssteuer liegt in Dänemark übrigens zwischen 37 – 53 %.
In Dänemark ist man an seinen Hausarzt gebunden
Grundsätzlich ist man in Dänemark an einen bestimmten Hausarzt gebunden. Wer einen Facharzt besuchen möchte braucht in der Regel eine Überweisung seines Hausarztes. Es gibt jedoch auch Versicherungsvarianten, bei denen andere Regelungen gelten.
Zahnartztkosten: Erwachsene nur gering gedeckt
Zu beachten ist: Zahnärztliche Behandlungen müssen in Dänemark zu einem großen Teil privat gezahlt werden. Zahnarztkosten sind also in der Regel nicht von der allgemeinen Krankenversicherung gedeckt. Hier bietet sich die Möglichkeit sich bei privaten Versicherern zu versichern (z.B. zur Absicherung von eventuellen Zusatzkosten bei zahnärztlichen Behandlungen oder anderen allgemeinen Behandlungen).
Die dänische Krankenversicherung deckt bei Erwachsenen (ab 18 Jahren) Zuschüsse für folgende Zahnarztbehandlungen:
- Untersuchungen
- Vorbeugende Behandlungen
- Kariesbehandlungen
- Zahnfleischbehandlungen (Paradontose)
- Wurzelbehandlungen
- Zahnziehen (Lokalbetäubung)
Die geltenden Krankenkassenzuschüsse für Zahnarztbehandlungen gelten sowohl für Zahnärzte in Dänemark als auch im EU-Ausland (z.B. Deutschland). Wer sich im Ausland behandeln lässt, muss zunächst die Kosten selbst auslegen und kann die Rechnung anschließend bei seiner Region nachreichen, um die entsprechenden Zuschüsse ausgezahlt zu bekommen. Bei einer Zahnarztbehandlung in Deutschland muss die Zahnarztrechnung folgende Punkte erhalten:
- Detaillierte Rechnung mit Zahlbeschneinigung, sowie Name, Adresse und CPR-Nr des Patienten
- Beschreibung der Leistung
- Evt. Kopie einer ärtlichen Überweisung
- Dokumentation darüber, dass der behandelnde Zahnarzt im Behandlungsland autorisiert ist
Die Rechnung muss auf dänisch, deutsch, englisch, schwedisch oder norwegisch sein.
Die Zuschüsse für zahnärztliche Kontrolluntersuchungen liegen bei 65 % (22 – 25 Jahre) bzw. 40 % Zuschuss (ab 26 Jahre).
Kinder gehen kostenlos zum Zahnarzt
Die öffentliche zahnärztliche Behandlung von Kindern ist in Dänemark kostenlos (für Kinder die nach dem 1. Januar 2022 18 Jahre alt werden, bis zum 22. Lebensjahr). Wer sein Kind bei einem privaten Zahnarzt behandeln lassen möchte, erhält zwar Zuschüsse – hat aber einen Eigenanteil von 35% bis zum 16. Lebensjahr. Kinder zwischen dem 16. – 22. Lebensjahr können frei wählen, ob sie einen kommunalen oder privaten Zahnarzt nutzen
„Blaue Krankenversichertenkarte“: EU-Auslandskrankenversicherung inklusive
Wer seinen Wohnsitz in Dänemark registriert hat oder in Dänemark arbeitet, der ist über seine dänische Steuer automatisch von der öffentlichen dänischen Krankenversicherung gedeckt. Zuzügler oder dänische Grenzpendler bekommen so automatisch eine gelbe dänische Krankenversichertenkarte per Post an die Meldeadresse zugeschickt. Diese gilt für ärztliche Behandlungen in Dänemark.
Wer im EU-Ausland unterwegs ist, ist ebenfalls grundliegend von der öffentlichen dänischen Krankenkasse gedeckt. Sprich: Im EU-Ausland (sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) hat man Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die Einwohner des jeweiliges Landes. Dies gilt jedoch nur für nicht-geplante medizinische Behandlungen.
Je nach Behandlungs/Aufenthaltsland kann es sein, dass man bei einer Behandlung einen Eigenanteil zuzahlen muss. Genau so kann es sein, dass man die Behandlungskosten zunächst vor Ort selbst decken muss.
Beantragung der blauen EU-Auslandskrankenversichertenkarte
Unterwegs im EU-Ausland? Dann sollte man an die Beantragung seiner seperaten blauen EU-Krankenversichertenkarte denken. Die Beantragung kann online oder beim zuständigen dänischen Borgerservice Büri erledigt werden und ist kostenlos. HIER auf Borger.dk kann man mit seiner digitalen MitID einfach online seine EU-Krankenversichertenkarte beantragen. In der Regel ist sie zwischen 2-3 Wochen nach der Bestellung bei einem zu Hause im Postkasten. In der Wartezeit erhält man automatisch einen vorläufigen Versicherungsnachweis ausgestellt.
Grenzpendler: Krankenversichert in Dänemark und Deutschland
Grenzpendler, die z.B. in Dänemark arbeiten aber in Deutschland wohnen, sind sowohl von der dänischen als auch von der deutschen Krankenversicherung gedeckt. Deutsch-dänische Grenzpendler können sich in beiden Ländern problemlos medizinisch behandeln lassen.
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