Rente & Rentenversicherung
Rente und Rentenversicherung in Dänemark: Grundrente, Volksrente und Co.
Dänische Grundrente „Folkepension“
In Dänemark gibt es für alle Bürger eine Grundrente „Folkepension“. Sie beträgt im Grundbetrag mind. 78.564 DKK (Stand: 2021). Je nach Einzahlungen gibt es Zulagen. Das dänische Renteneintrittsalter ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt und liegt derzeit zwischen 67 Jahren (für Personen, die nach dem 30.06.1955 geboren sind) bis 69 Jahren (Personen, die nach 1967 geboren sind).
Wer erhält die dänische Grundrente?
Um die dänische Grundrente zu bekommen muss man grundsätzlich dänischer Staatsbürger sein, einen festen Wohnsitz in Dänemark haben und mindestens drei Jahre in Dänemark gelebt haben zwischen dem 15 Lebensjahr und Renteneintrittsalter. Nicht-Dänen aus dem EU-Ausland haben grundsätzlich auch Recht auf die dänische Grundrente.
Wer 9/10 seines Lebens (zwischen dem 15. Lebensjahr und dem individuellen Renteneintrittsalter) in Dänemark gewohnt hat und in Dänemark sozialversichert war. Oder wer unter dänischer Sozialversicherung in Dänemark gearbeitet hat (unabhängig vom Wohnsitz) – also Grenzpendler.
Wer die Bedingungen für eine volle Rente nicht erfüllt, erhält eine Teilrente im Verhältnis zu dieser Zeit.
Dänische Betriebsrenten
Die meisten dänischen Arbeitnehmer sind im Zuge von Tarifverträgen von einer betrieblichen Zusatzversorgung abgedeckt. Für die Betriebsrente wird Prozentsatz vom Lohn eingezahlt. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Teil und der Arbeitnehmer den anderen (meist kleineren) Teil.