Bauzulassungen in Dänemark: Carport, Garagen und Co.
Hier geben wir einen Überblick rund um das Thema Kleinbebauung in Dänemark. Was darf ich ohne Genehmigung bauen? Und welche Richtlinien muss ich einhalten, wenn ich ein neues Carport, Garage oder eine andere „Kleinbebauung“ auf meinem Grundstück in Dänemark bauen möchte.
Inhaltsübersicht
Bauzulassung für Nebengäude in Dänemark („sekundäre Bauten“)
Zu aller erst: In diesem Artikel reden wir über die Bauzulassung in Dänemark von sogennanten Sekundäre Bauten (sekundært byggeri). Diese umfassen alle Arten von Gebäuden auf einem Grundstück, welche nicht Teil des Hauptgebäudes (primær bolig) sind. Sekundären Gebäude dürfen demnach nicht zur Bewohnung oder längerem Aufenthalt genutzt werden. Zu den typischen kleinen und großen Sekundärgebäuden im Garten zählen u.a.:
- Garage und Carport
- Schuppen
- Überdachte Terassen
- Treibhaus
(für Pavillone, Wintergärten gelten andere Regeln)
Bauzulassung: Wann brauche ich in Dänemark eine Baugenehmigung?
Wenn die gesamte bebaute Fläche von Garagen, Schuppen etc. mehr als 50 m2 übersteigt, muss in Dänemark eine Baugenehmigung eingeholt werden. Bei Reihenhäusern ist die Grenze niedriger: Hier dürfen nur 20 m2 Areal ohne Baugenehmigung bebaut sein.
Ausnahme hierzu ist: Falls die neu geplante Bebauung in die bestehende Bebauung integriert werden soll. Dann wird auch für Projekte mit einer Fläche unter 50 m2 eine Baugenehmigung fällig. Oder wenn man eine Ausnahme von bestehenden Bebauungsregeln möchte, z.B. Ausnahmeregelungen vom Mindestabstand.
Lokale dänische Bebauungspläne
Wer auf seinem Grundstück ein neues Gebäude bauen möchte, der sollte neben den allgemeinen dänischen Baurichtlinien auch die lokalen Bebauungspläne seiner Wohnort-Kommune berücksichtigen. Zu finden sind diese meist auf den jeweiligen Kommune Webseiten oder dem Portal OIS.
Außerdem interessant: Es können besondere Regeln für das eigene Grundstück gelten. Diese Informationen sind teil des jewiligen eigenen Grundbuches, das dänische Immobilien „Servitut“. Hier können besondere Regeln zu Tage bekommen, die z.B. die Platzierung oder die Wahl der Baumaterialien bestimmen.
Strand und Wald als direkter Nachbar? Schutzareale beachten
Zu berücksichtigen ist auch, ob das eigene Grundstück teil einer besonderen Schutzzone ist. Das ist z.B. der Fall, wenn man besonders dicht an Stränden, Seen, Flüssen, Wäldern sowie besondere Denkmalschutz- und Kirchengebieten wohnt. Das ist meistens weniger bei normalen Einfamilienhäusern sondern mehr Sommerhausgebieten der Fall – aber zu untersuchen ist es in jedem Fall bevor gebaut wird.
Mehr zum Thema Naturschutzareale (Beskyttelseslinjer) auf miljøstyrelsen.dk.
Dänische Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen
Laut offizieller dänischer Bauregelungen (Bygningsreglementet) gilt als Faustregel:
In Dänemark gilt für alle Bauten ein Mindestabstand von min. 2,5 m zur Grundstücksgrenze zu Nachbarn oder öffentlichen Wegen.
Für Bebauungen in Dänemark gelten grundliegend die gleichen Regeln (egal ob Carport oder Wohnhaus): Die Gebäudehöhe darf maximal 1,4 x der Abstand zur Nachbar/Weggrenze sein. Das heißt konkret: Ein Carport welches 2,5 m von der Grundstücksgrenze gebaut wird darf max. 3,5 m hoch sein; bei 3 m Abstand darf das Carport max 4,2 m hoch sein usw.
Wenn der Mindestabstand von 2,5 m nicht eingehalten werden kann
Wer jetzt ein Carport oder Schuppen plant, wo der allgemeinen dänische Mindestsabstand von 2,5 m zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten werden kann, der kann meist trotzdem bauen. Es gelten dann aber verschärfte Regeln. Unter anderem muss dann Regenwasser aufgefangen werden, so dass das Wasser nicht auf dem Nachbargrundstück landet.
Nähere Informationen zu den genauen Regeln kann man bei seiner dänischen Wohnort-Kommune einfordern.
Die Angaben auf dieser Webseite sind ein Leitfaden und ohne Gewähr.