Neue dänische Eigentumssteuern 2024: Was Auswanderer beim Hauskauf beachten sollten
Ab 2024 gelten in Dänemark neue Eigentumssteuern. Wer noch bis 2024 ein Haus in Dänemark kauft, darf sich über die alten Steuersätze und kommende Erleichterungen freuen. Immobilien in Städten werden teurer – in ländlichen Regionen wird es günstiger. Alles was man als (kommender) Hauseigentümer in Dänemark wissen muss in diesem Artikel.
Ab 01. Januar 2024 treten in Dänemark die lang anstehenden geänderten Eigentumssteuern in Kraft. Wer schon ein Haus hat oder vor 2024 ein Haus in Dänemark kauft, der ist von eventuellen höheren Eigentumssteuern nicht betroffen. Falls die eigene Immobilie als teuer eingeschätzt wird, und somit eigentlich höhere Steuern fällig werden, erhält man einen permanenten steuerlichen Rabatt – so lange, bis das Haus eines Tages verkauft wird. Erst nach einem Verkauf, ab 01.01.2024 werden die neuen Eigentumssteuern für die neuen Besitzer dann fällig.
Übrigens: Falls man zu den glücklichen Hausbesitzern gehört, die sich über eine Eigentumssteuer-erleichterung freuen dürfen, dann bekommt man automatisch einen Steuer-Rabatt in seinem Steuerbescheid von SKAT.
Eigentumssteuern in Dänemark
Eigentumssteuern in Dänemark bestehen aus der kommunale Grundskyld („Grundschuld“) + individuell eingeschätzte Eigentumswertsteuer („Ejendomsværdiskat“). Mit den neuen dänischen Eigentumssteuern für 2024 kann die eigene Hausbesteuerung entweder steigen, gleich bleiben oder auch fallen.
- Ejendomsværdiskat: 0,92% des Immobilienwertes für Immobilien bis 3,04 Millionen DKK; 3% bei Immobilien über 3,04 Millionen DKK
Grundsätzlich wird angenommen, dass Immobilien in städtischen, gut besiedelten Regionen eher mehr besteuert werden – während Immobilien in ländlichen und abgelegenen Gebieten eher weniger besteuert werden.
Hier kannst Du deine neue Immobiliensteuer 2024 berechnen
Bist Du neugierig, wie die neue Eigentumssteuer für deine dänische Immobilie oder Wunschimmobiie wohl ausfallen mag? Die dänische Finanzbehörde hat einen Online-Rechner, mit dem man schon einmal eine unverbindliche Steuereinschätzung bekommen kann. Sie ist nach Immobilientyp, Immobilienwert und Kommune eingeteilt – also eher eine grobe Einschätzung. Denn es wird z.B. nicht Rücksicht genommen auf besonders attraktive Lagen wie z.B. Strandnähe oder zentrale Lagen in Städten. Denn besonders attraktive Lagen lassen den geschätzen Immobilienwert steigen – und damit auch die Immobiliensteuern.