Leben mit Hund in Dänemark: Alles zum Thema Haltung, Hunderassen, Versicherung, Steuern und Co.
Wie lebt es sich mit Hund in Dänemark? Was gibt es zu beachten? Hunde sind in Dänemark Willkommen. Es gibt allerdings ein paar Hunderassen, die in Dänemark nicht erlaubt sind. Und wie ist das eigentlich mit der Einwanderung, Steuern und Co.? Hier geben wir eine kleine Übersicht für Dänemark Auswanderer mit Hund.
Inhaltsübersicht
EU-Hundepass & Impfung: Das wird bei der Einreise nach Dänemark mit Hund gefordert
In Dänemark gelten die EU-Regeln zum Import von Hunden. Dazu gehört, dass der Hund mit einer persönlichen ID gechipt sein muss. Zusätzlich wird ein gültiger EU-Hundepass verlangt. Darüber hinaus sollte der Hund gegen Tollwut geimpft sein (mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Dänemark).
Regeln für Streuner und Leinenplicht in Dänemark
Streunende Hunde in Dänemark
Hundebesitzer riskieren ein Bußgeld von bis zu €270, wenn ihr Hund zum wiederholten Mal auf einem fremden dänischen Grundstück umherstreunt. Laut dänischem Wegerecht (Mark- og Vejfredslov) bleiben Hunde, die versehentlich fremden Privatgrund betreten, ohne Sanktionen. Streunende Hunde dürfen in Dänemark also nicht einfach geschossen oder ähnliches werden. (Dänischen Veterinär- und Lebensmittelamt)
Hunde in dänischen Naturgebieten
Wo wenige Fußgänger sind, gilt nach dänischem Wiesen- und Wegeschutzgesetz (mark- og vejfredslov) die Regel des Besitzers (Privat oder öffentlich wie z.B. Kommunen). In den meisten Fällen gibt es keine Einschränkungen – eventuell wird anhand von Schildern angegeben ob es eine Leinenpflicht gibt.
Ausnahme: Wald, Naturschutzgebiete und Dünen. Hier gilt immer die gesetzliche Leinenpflicht.
Tipp: Hundewälder (Hundeskove)
Auf der Webseite hundeskove.dk findet man eine Übersicht über die rund 200 speziellen Hundewälder (hundeskove), die es in Dänemark gibt. Hundewälder in Dänemark sind größere oder kleinere eingezäunte Waldgebiete, die ganzjährlich und frei zugänglich sind. Hier können sich Hunde frei und ohne Einschränkungen bewegen. Vorrausgesetzt wird natürlich u.a. gutes und kontrollierbares Benehmen des Hundes.
Hunde an dänischen Stränden
Besodere Hunderegeln gelten für dänische Strände. Im Winterhalbjahr dürfen Hunde frei laufen. Eine Leinenpflicht gilt dann aber zwischen dem 1. April – 30. September. Die dänischen Strände, die mit einer Blauen Flagge (Blå Flag) gekennzeichnet sind (am Strand gut sichtbar), zählen nicht hierzu. Hier sind ganzjährig Hunde nicht erlaubt, geduldet wird aber eine Querung, z.B. wenn man zu einem anderen Strandabschnitt möchte.
Bissverletzungen
Zum Schutz der Allgemeinheit sieht man in Dänemark bei schwerwiegenden Hundebissverletzungen vor, dass der Hund eingeschläfert werden muss.
Eine Bissverletzung ist erst dann eine, wenn ein körperlicher Schaden auftritt. Es ist die Polizei, die konkret einschätzt und entscheidet inwieweit eine Bissverletzung gegeben ist, und ob diese tatsächlich schwerwiegend ist. Hundebesitzer haben die Möglichkeit einen Hundesachverständigen (Tierärzte) hinzuzuziehen, welche über die Polizei vermittelt werden. Das dänische Außenministerium schreibt dazu:
Die Umstände, unter denen der Biss zustande gekommen ist, müssen in das Gutachten des Sachverständigen eingehen. Eine Reaktion, die sich im Rahmen der normalen Verhaltensweise eines Hundes befindet (beispielsweise ein Biss während des Spiels) wird der Sachverständige deshalb natürlich berücksichtigen.
Dänisches Außenministerium zum Thema „Reisen mit Hunden“
Es wird also auch berücksichtigt und beurteilt, unter welchen Umständen der Vorfall stattgefunden hat. Zum Beispielt ob etwa ein Hund im Vorfeld womöglich provoziert wurde oder nicht. Bei einer Bissverletzung kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen – sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Verbot von 13 Hunderassen in Dänemark
In Dänemark hat man sich geeinigt gewisse Hunderassen zu verbieten, die man als besonders gefährlich einstuft. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Folgende 13 Hunderassen sind in Dänemark verboten (auch Kreuzungen):
- Pit Bull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Šarplaninac
Ausnahme
Wer einen Hund besitzt, der auf dieser Liste der verbotenen Hunderassen steht, darf ihn nicht mit nach Dänemark mitbringen. Ausnahme: Der Hund wurde vor dem 17. März 2010 angeschafft und wird an der Leine sowie mit Maulkorb geführt. Diese Ausnahmeregel gilt nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu – sie dürfen überhaupt nicht nach Dänemark eingeführt werden.
Tipp: Wer einen Hund mit einer ähnlichen (aber legalen) Hunderasse mit nach Dänemark einführt, der sollte Dokumente zum Hunderassenachweis mit sich führen (z.B. Stammbuch oder Stammtafel).
Was passiert wenn…?
… ich doch einen Hund mitnehme, der auf der Verboten-Liste steht?
Vergehen werden mit einem Bußgeld / Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft. Außerdem sieht das Gesetz die Einschläferung des Hundes vor.
… ich mit meinem Hund in eine polizeiliche Kontrolle gerate?
Grundsätzlich kontrolliert die dänische Polizei nur Hunde bzw fordert von dem Besitzer Papiere, sofern es überhaupt einen triftigen Verdacht gibt, dass es sich um einen Hund auf der dänischen Hundeverbots-Liste befindet. Das dänische Außenministerium schreibt dazu auch:
Die Polizei wird normalerweise eine Frist setzen, bis zu der die entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden müssen. Sollte die Polizei feststellen, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und dass er deswegen eingeschläfert werden muss, erhält der Besitzer zunächst die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Darüber hinaus hat der Besitzer die Möglichkeit, bei der dänischen Polizei gegen die Entscheidung Klage einzureichen. Eine rechtzeitig eingereichte Klage hat dann aufschiebende Wirkung.
Dänisches Außenministerium zum Thema „Reisen mit Hunden“
Hunde in Dänemark: Steuer, Versicherung und Anmeldung
Keine dänische Hundesteuer
In Dänemark gibt es keine Hundesteuer, so wie man es aus Deutschland kennt. Der dänische Gesetzgeber sieht lediglich eine Registrierung im Hunderegister sowie die gesetzlich vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung.
Wer Welpen gewerblich züchtet und verkauft, der muss dies in Dänemark versteuern. Für genaue Regeln hierzu kann man die dänische Finanzbehörde SKAT kontaktieren.
Hundehaftpflicht in Dänemark vorgeschrieben
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Hundebesitzer für ihren Hund eine Hundehaftpflicht (hundeansvarsforsikring) haben müssen. Sie deckt Schäden, die Hunde ggf. an fremden Gegenständen oder anderen Menschen verursachen. Dänische Hundehaftpflichtversicherungen können auf Wunsch obligatorisch auch mit Erweiterungen gedeckt werden, wie z.B. eine Hundekranken- und Zahnzusatzversicherungsoptionen, oder Lebensversicherungen.
Wir vermitteln gerne eine kostengünstige dänische Hundehaftpflichtversicherung für deinen Hund. Wir beraten kompetent auf Deutsch. Schau mal in der Rubrik Hundeversicherung vorbei.
Registrierung im Dänischen Hunderegister Pflicht
Wer in Dänemark mit Hund lebt oder nach Dänemark mit dem Hund auswandert, der muss seinen Hund im Dänischen Hunderegister registrieren. Zu diesem Zweck müssen Hunde per Gesetz eine persönliche ID haben, dass heißt sie müssen gechipt oder mit einer Nummer im Ohr tätowiert sein. Grundsätzlich werden Hunde in Dänemark nur noch gechipt (EU-Verordnung).
Heimathafen Dänemark hilft gern bei der Registierung im dänischen Hunderegister
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