Aufträge in Dänemark annehmen? Das sind die Arbeitsregeln für deutsche Firmen

Wenn ein deutsches Unternehmen in Dänemark tätig werden möchte, muss es bestimmte Anmeldeverfahren beachten und die erforderlichen dänischen Genehmigungen einholen. Der folgende Artikel bietet einen kompakten Überblick über diese Bestimmungen.

Eine deutscher Firmen Eigentümer registriert sein Unternehmen bei den dänischen Behörden

Schritt 1: Registrierung im dänischen Register für ausländische Dienstleister (RUT)

Ausländische Dienstleister, die vorübergehend in Dänemark tätig sind müssen sich im Register für ausländische Dienstleister („Registret for Udenlandske Tjenesteydere, RUT“) anmelden.
Dies gilt insbesondere für Unternehmen im Baugewerbe oder der Installation und Reparatur von Maschinen und Anlagen. Die Registrierung im RUT ist wichtig, da andernfalls Geldbußen von bis zu 10.000 DKK (ca. 1.300 Euro) verhängt werden können. Bei Nichtanmeldung nach Aufforderung durch das dänische Gewerbeaufsichtsamt können tägliche Zwangsgelder verhängt werden.

So gehts: Online Anmeldung im RUT

Die Anmeldung im RUT erfolgt elektronisch über die Website virk.dk (klicke auf den Link um direkt auf die Deutsche Seite zu kommen). Diese Anmeldung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit in Dänemark erfolgen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält das Unternehmen eine Bestätigung mit einer RUT-Nummer. Diee ist für den Kontakt mit den dänischen Behörden erforderlich.

Besonders wichtig ist die RUT Anmeldung bei Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Gärtnereiwesen oder Reinigungswesen. Hier muss man als Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber nachweisen können, dass man im RUT registriert ist.

Schritt 2: Dänische Umsatzsteuernummer anmelden

Wer als deutsches Unternehmen Verträge mit dänischen Privatkunden schließt (z. B. bei Bauvorhaben, Reinigungsarbeiten usw.), muss sich für Umsatzsteuerzwecke erfassen lassen und dänische Umsatzsteuer entrichten. Bei Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen an ein dänisches
Unternehmen (Handel zwischen zwei Gewerbetreibenden) gilt das Prinzip der „umgekehrten Steuerschuldnerschaft“. Das bedeutet, dass das dänische Unternehmen (Käufer) die Umsatzsteuer entrichten muss. (Quelle: Skat)

So gehts: Online eine dänische Umsatzsteuernummer beantragen

Eine dänische Umsatzsteuernummer können deutsche Firmen direkt hier auf der englischen Seite der dänischen Gewerbebehörde online beantragen.

Weitere Informationen auf deutsch findet man auf der SKAT Webseite unter www.skat.dk/umsatzsteuer.

Achtung: Diese Unternehmen brauchen eine besondere dänische Sicherheitszulassung

Einige Berufsgruppen brauchen in Dänemark eine besondere Autorisation / Sicherheitszulassung, um Arbeiten ausführen zu können. Dazu zählen u.a. Arbeiten im Bereich Sanitär, Gas, Abwasser und Elektro Handwerk. Wer als deutsche Firma in diesen Bereich in Dänemark Arbeiten ausführen möchte, muss eine dänische Zulassung bei den Behörden beantragen. Ab September 2023 liegt die Zulassungsgebühr pro Person bei 4.975 kr. (ca. 668 Euro).

Nähere Informationen und der Link zur Anmeldung bei den dänischen Sicherheitsbehörden findet man hier (auf Englisch).

Auch gut zu wissen: Arbeitsbedingungen in Dänemark

RUT und dänische Umsatzsteuernummer beantragt? Super!
Was ist sonst noch wichtig beim Arbeiten in Dänemark? Welche Arbeitsbedingungen gelten? Wir geben einen Überblick:

Regelung der Löhne und Arbeitsbedingungen

Die Löhne und Arbeitsbedingungen in Dänemark werden in erster Linie durch Kollektivverträge oder individuelle Arbeitsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Kollektivverträge enthalten Regelungen zu Arbeitszeiten, Löhnen und Urlaub. Informationen zu den geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen für verschiedene Branchen finden Sie bei Arbeitnehmerverbänden oder Gewerkschaften.

Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft

In Dänemark haben alle Beschäftigten das Recht, sich einer Gewerkschaft (Dänisch: „fagforening“) anzuschließen. Das Gesetz über die Vereinigungsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt verbietet Arbeitgebern, von ihren Beschäftigten zu verlangen, dass sie einer Gewerkschaft angehören oder nicht angehören.

Lohn und Mindestlohn

In Dänemark gibt es keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Die Löhne werden in der Regel durch Tarifverträge vereinbart. Arbeitgeber müssen den vereinbarten Lohn gemäß dem Tarifvertrag zahlen. Falls es Zweifel gibt, können Arbeitgeberverbände oder gewerkschaftliche Organisationen kontaktiert werden.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit in Dänemark ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel 37 Stunden pro Woche. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Teilzeitarbeit oder Gleitzeit). Überstunden müssen in der Regel zusätzlich vergütet werden. Es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

Arbeitsschutzbestimmungen

Dänemark hat strenge Arbeitsschutzbestimmungen, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen und Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Dies umfasst Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen, persönliche Schutzausrüstung und ergonomische Arbeitsplätze.

Steuerliche Pflichten

Ausländische Unternehmen, die in Dänemark tätig sind (Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt), haben steuerliche Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Registrierung für die dänische Mehrwertsteuer, die 25 Prozent beträgt (Dänisch: „Moms“) sowie die Einreichung von Steuererklärungen. Spätestens acht Tage bevor eine Leistung in Dänemark ausgeführt wird oder eine Ware geliefiert wird, muss eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden sein. Diese dänische Umsatzssteuernummer kann zusammen bei der Anmeldung bei RUT (siehe Abschnitt oben) angemeldet werden.

Es wird empfohlen, sich bei den dänischen Steuerbehörden zu informieren und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Nützliche Links zum Thema dänische Steuern
Allgemeine Informationen zum Thema Steuern in Dänemark findest Du hier.

Arbeitnehmerentsendung

Wenn ein ausländisches Unternehmen Mitarbeiter vorübergehend nach Dänemark entsendet, gelten spezielle Bestimmungen. Dies betrifft insbesondere die Entsendung von Mitarbeitern im Rahmen von Dienstleistungen, Bauarbeiten oder Montagearbeiten. Es ist wichtig, die entsprechenden Regeln und Vorschriften einzuhalten, einschließlich der Meldung der Entsendung an die dänischen Behörden.

Anmerkungen

Dieser Artikel ist lediglich ein Überblick über die Bestimmungen für deutsche Unternehmen, die in Dänemark tätig werden möchten. Wir empfehlen dringend, sich mit den zuständigen dänischen Behörden, Gewerkschaften und Fachexperten in Verbindung zu setzen. Diese können über detaillierte Informationen aufklären und und die individuellen Anforderungen klären.

Quellen:

Register for Udenlandske Tjenesteydere (RUT) auf virk.dk
Arbeitsbedingungen in Dänemark auf europa.eu
Informationen zum Arbeitsrecht in Dänemark auf borger.dk
Dänische Steuerbehörde SKAT auf skat.dk

Weitere Informationen finden interessierte deutsche Unternehmen auf: https://workplacedenmark.dk/de