Arbeiten in Dänemark
Arbeiten in Dänemark: Gehälter, Arbeitsmarkt, Arbeitsbedingungen
Lohnt sich Arbeiten in Dänemark? Wieviel kann ich verdienen wenn ich in Dänemark arbeite? Der dänische Arbeitsmarkt hat viel zu bieten: Hohe Gehälter, geringere Arbeitszeiten und attraktive Arbeitsbedingungen. Besonders Facharbeiter in Pflegeberufen, technischen Berufen und im IT Bereich sind in Dänemark heiß begehrt.
Inhaltsübersicht
Dänische Steuern wenn man in Dänemark arbeitet
Wieviel Steuern gehen vom Gehalt ab, wenn Du in Dänemark arbeitest? Die Steuern in Dänemark sind zwar etwas höher als in Deutschland, dafür hat der Staat mehr zu bieten beim Thema Sozialleistungen. So ist die Krankenversicherung in Dänemark nämlich bereits mit der allgemeinen Steuer bezahlt und kommt nicht als zusätzlicher Kostenfaktor hinzu. Mehr zum Thema hier:
Gehalt in Dänemark: Was würdest Du in deinem Beruf verdienen?
Dänische Gehälter zählen zu den höchsten in Europa. Bist Du neugierig, was du in deinem Beruf in Dänemark verdienen würdest? Dann haben wir hier interessante Informationen für dich.
Onlinerechner: Dänische Durchschnittsgehälter
Das dänische Jobportal Jobindex.dk bietet auf seiner Webseite einen Gehaltscheck für Arbeitnehmer in Dänemark an. Unter „Check my Salary“ kannst Du unter der Eingabe von verschiedenen Faktoren berechnen, wie mit welchem durchschnittlichen Gehalt du bei einer Arbeit in Dänemark rechnen könntest. Auf der Webseite kannst Du folgende Daten an (alle sind optional – je mehr Du angiebst, desto genauer kann die Berechnung werden):
- Berufsbezeichnung (Dänischer und/oder englischer Begriff)
- Geografischer Standort (hier mind. eine dänische Region wählen)
- Ausbildungstyp
- Berufserfahrung in Jahren
- Managementerfahrung in Jahren
- Alter
Vollzeit Arbeitsstunden in Dänemark: 37 Stunden/Woche
Zum einem generellen hohen Gehalt kommt hinzu, dass eine Vollzeitstelle in Dänemark grundsätzlich bei 37 Stunden in der Woche liegt – und nicht wie in Deutschland bei 40 Stunden. Teilzeitstellen sind in Dänemark nicht sonderlich verbreitet und sind stundentechnisch nicht fest definiert.
Die geringe Anzahl an Teilzeitstellen hängt unter anderem damit zusammen, dass die meisten Kinder in Dänemark recht früh in Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen betreut werden. Laut Danmarks Statistik werden rund 90 Prozent aller 1-Jährigen in Dänemark in einer Einrichtung betreut – viele davon in ganztags, während die Eltern vollzeit arbeiten.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Dänemark
Für weitere Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Dänemark, schau mal hier vorbei:
Urlaub und Ferien bei einer dänischen Arbeit
In Punkto Ferien liegen Dänemark und Deutschland bei ähnlichen Verhältnissen: Rund 5 Wochen Urlaub pro Jahr sind normal (Das dänische „ferieloven“ (Feriengesetz) schreibt Arbeitnehmern das Recht von mind. 25 reinen Urlaubstagen zu, ohne Wochenenden).
Für deine Ferienplanung haben wir hier die kommenden Feiertage und Ferien in Dänemark festgehalten:
Kündigungsschutz in Dänemark
In Dänemark ist man als Arbeitnehmer im Vergleich zu Deutschland weniger vor einer Kündigung geschützt. „Unkündbarkeit“ oder Kündigung mit größeren Abfindungssummen gibt es in Dänemark nicht.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen sind in Dänemark abhängig davon, ob man im Öffentlichen oder Privaten arbeitet – und ob man einem Tarifvertrag hat oder nicht. Untenstehend haben wir einmal die Standard Kündigungsfristen die für den öffentichen Dienst und Angestellte bei privaten Unternehmen („Funktionäre“ die unter den Regeln des Funktionærloven fallen, was für viele Bürojobs gilt) gelistet.
Wenn man von seinem dänischen Arbeitgeber gekündigt wird, gelten folgende Regeln für die Kündigung:
- Bis zu 5 Monate angestellt: 1 Monat Kündigungsfrist
- Bis zu 2 Jahre und 9 Monate angestellt: 3 Monate Kündigungsfrist
- Bis zu 5 Jahre und 8 Monate angestellt: 4 Monate Kündigungsfrist
- Bis zu 8 Jahre und 7 Monate angestellt: 5 Monate Kündigungsfrist
- Mindestens 12 oder 17 Jahre angestellt: Zusätzliche Abfindung (siehe unten)
Abfindungen bei Kündigungen
Bei arbeitgeberbedingten Kündigungen in Dänemark im öffentlichen Dienst und für Angestellte in Privatunternehmen nach Funktionærloven: Nur wer über 12 Jahre in einem Unternehmen ohne Unterbrechung gearbeitet hat, hat Recht auf 1 Monat gehaltliche Entschädigung. Wer mehr als 17 Jahre ohen Unterbrechung in einem Unternehmen gearbeitet hat, hat Recht auf 3 Monate gehaltliche Entschädigung.
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