Anbieterprofil
Dänische Zahnversicherung
Zahnzusatzversicherung, Zahnversicherung
Zahnversicherung ”20-40-60” als Zusatz zur dänischen Krankenversicherung
Deckt Kosten für Zahnbehandlungen ab dem ersten Tag – ohne versteckte Bedingungen!
Es werden 100 % der Kosten gedeckt für bis zu 1.000 kr. pro Jahr für Zahnreinigungen und Zahnkontrollbesuche. Für fast alle anderen Behandlungen decken wir bis zu 20 % der Zahnarztkosten im ersten Jahr, im zweiten Jahr bis zu 40 % und im dritten Jahr sogar bis zu 60 % der Zahnarztkosten.
Welche Zahnarztkosten deckt die allgemeine öffentliche dänische Krankenversicherung?
Die staatlichen Zuschüsse für Zahnarztkosten sind in Dänemark nach Alter sowie Art der Behandlung gestaffelt, grob erklärt werden bei Erwachsenen (ab 26 Jahre) nur bis zu 1/3 der Zahnarztkosten gedeckt. Wer sich vor teuren Zahnarztrechnungen schützen möchte, ist deshalb gut beraten mit einer Zahnzusatzversicherung.
Die Aufteilung sieht grob in etwa so aus: Zahnbehandlungen für Kinder (bis 18 Jahre) sind kostenlos, für junge Erwachsene (18 – 26 Jahre) werden rund 2/3 der Kosten gedeckt, bei Erwachsenen ab 26 Jahre dann nur noch 1/3 der Zahnarztkosten.
Das deckt die private Zahnzusatzversicherung „20-40-60”:
- Untersuchung und Zahnreinigung – 100 % Kostenerstattung
- Füllungen
- Zahnextraktion
- Wurzelbehandlungen
- Kronen, Brücken, Implantate und Ähnliches
- Chirurgie
- Parodontose
- Röntgen
- Betäubungen
Was die Zahnversicherung „20-40-60“ nicht deckt:
- Kosmetische Behandlungen
- Fehlende Zähne zum Zeitpunkt der Behandlung
- Zahn- und Bissregulierungen
Der Versicherungsbeitrag ist altersabhängig. Hier sind einige Beispiele:
Alter |
Monatliche Prämie |
Jahresprämie |
25 Jahre |
kr. 140,44 |
kr. 1.605,00 |
35 Jahre |
kr. 227,68 |
kr. 2.602,00 |
45 Jahre |
kr. 273,18 |
kr. 3.122,00 |
55 Jahre |
kr. 314,13 |
kr. 3.590,00 |
65 Jahre |
kr. 364,09 |
kr. 4.161,00 |
Du bestimmst
Kostendeckung für Zahnarztbehandlung in Dänemark, Deutschland – und in der EU
Du bestimmst selbst darüber, wann Du deine Zähne behandeln lässt. Du triffst deine eigene Absprache mit deinem Zahnarzt hierzu, ohne dass sich der Versicherer einmischt. Er mischt sich uns auch nicht ein, zu welchem Zahnarzt du gehst, solange es ein Zahnarzt innerhalb der EU ist (also neben Dänemark auch Deutschland oder andere EU-Länder).
Wenn der Versicherer eine Zahnbehandlung deckt, geschieht dies anhand der eigenen Preistabelle des Versicherers. Diese liegt generell etwas über den durchschnittlichen dänischen Zahnarztpreisen.
Wie mache ich Gebrauch von der Zahnversicherung?
Sobald du deine „Zahnversicherung 20-40-60“ gekauft hast, kannst Du zum Zahnarzt gehen und die Behandlungen beginnen, die Du benötigst. Du musst nicht erst nach der Zustimmung des Versicherers fragen – und Du bestimmst auch selbst, welchen Zahnarzt Du wählst.
Du zahlst Deine Zahnarztrechnung zunächst selbst. Nachdem Du die Rechnung gezahlt hast, kannst Du sie auf zwei Arten an den Versicherer einreichen. Du kannst sie entweder online auf der Versicherer Webseite hochladen, oder Du fragst deinen Zahnarzt, ob er sie direkt an den Versicherer senden kann. Das kann er/sie, wenn sie das „DentalSuite System“ benutzt, was 60 Prozent aller dänischen Zahnarztpraxen benutzen.
Der Versicherer bearbeitet Deine Rechnung innerhalb einer Woche, und die entsprechende Auszahlung wird direkt an dein registriertes NemKonto (Dein angegebenes Standard-Bankkonto für Steuern und Co. in Dänemark) ausgezahlt.
Versicherungsbedingungen
Mit einer Zahnversicherung „20-40-60“ wird Dir dabei geholfen, deine Zahnarztrechnung zu zahlen – fast unabhängig davon, was die Ursache hierfür ist. Du solltest jedoch beachten, dass folgende Behandlungen nicht gedeckt sind:
- Fehlende Zähne zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- Kosmetische Behandlungen
- Zahnregulierungen
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Hier geht es direkt zum Versicherer (externer Link vom Versicherer)
Sprachen
- Dänisch
- Englisch
Besonderheiten & Eigenschaften
- Benötigt MitID zur Registrierung
- Online-Shop
- Kartenzahlung